KI einführen, Kosten, Qualität
Folgekosten der Einführung
Zum Preis des Werkzeugs kommt Arbeit, die die Datenschutzaufsicht erwartet: Risikoprüfung, Folgenabschätzung, dienstliche Geräte und Konten.
Fachwort: data protection impact assessment (DPIA) / Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA); onboarding cost
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Was das Netz dazu sagt
Die DSK verlangt, vor der Verarbeitung personenbezogener Daten das Risiko „hinsichtlich der Art, des Umfangs, des Zwecks und der Umstände der Verarbeitung“ vorab zu bewerten (OH KI, Rn. 38).
Stand 06.05.2024belegtDatenschutzkonferenz (DSK) · Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Ergibt die Vorabprüfung voraussichtlich ein hohes Risiko, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO erforderlich; die DSK schreibt: „Beim Einsatz von KI-Anwendungen wird dies vielfach der Fall sein.“ (Rn. 39)
Stand 06.05.2024belegtDatenschutzkonferenz (DSK) · Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Wer nicht selbst Anbieter ist, braucht für Risikobewertung oder DSFA Informationen des Anbieters zur Funktionsweise; schon bei Auswahl und Erwerb ist darauf zu achten, dass der Anbieter sie bereitstellt (Rn. 40).
Stand 06.05.2024belegtDatenschutzkonferenz (DSK) · Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Für die berufliche Nutzung sollen Arbeitgeber Geräte und Accounts stellen; verlangt ein Dienst bei der Anmeldung eine Mobilfunknummer, ist auch dafür ein Telefon vom Arbeitgeber bereitzustellen (Rn. 41–42).
Stand 06.05.2024belegtDatenschutzkonferenz (DSK) · Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Bei Accounts für Beschäftigte können Training mit Eingaben und Eingabe-Historie schon bei der Inbetriebnahme so eingestellt werden, dass keine Eingaben zum Training dienen und keine Historie über die Sitzung hinaus bleibt (Rn. 43).
Stand 06.05.2024belegtDatenschutzkonferenz (DSK) · Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz